Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Was gibt es für Unterschiede bei Sachverständigen?

Der Begriff Sachverständiger ist in Deutschland kein geschützter Begriff.

Im Gegensatz zur allgemeinen Bezeichnung „Sachverständiger“ ist die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ (Abkürzung: ö.b.v.) gesetzlich geschützt und steht für geprüfte, zertifizierte, über dem üblichen Durchschnitt liegenden Sachverstand.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gibt es ausschließlich in Deutschland. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 91 der Handwerksordnung oder in § 36 der Gewerbeordnung (GewO). Die Bestellung kann durch eine Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer, eine Landwirtschaftskammer, eine Architekten- oder Ingenieurkammer oder durch das Regierungspräsidium eines Landes erfolgen.

Hier können Sie für den gesuchten Fachbereich die jeweiligen Sachverständigen finden:

https://www.whkt.de/svdb

Laut Zivilprozessordnung sollen vorzugsweise öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eingesetzt werden.

Auch dies zeigt den hohen Stellenwert der öffentlichen Bestellung und Vereidigung.

Sachverständigenbestellung

Startseite der Handwerkskammer Kassel – Handwerkskammer Kassel (hwk-kassel.de)

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