Beweissicherungsverfahren

Sichern Sie sich ab – bevor Schäden entstehen

Warum eine Beweissicherung sinnvoll ist

Ein Beweissicherungsverfahren (z. B. nach DIN 4123) ist immer dann ratsam, wenn die Gefahr besteht, dass ein Gebäude oder Grundstück durch Bauarbeiten in Mitleidenschaft gezogen werden könnte.
Ob als Bauunternehmer, öffentlicher Auftraggeber oder Anlieger – eine frühzeitige Beweissicherung schützt Sie vor ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen und sorgt für nachweisbare Klarheit über den Zustand vor Beginn der Bauarbeiten.

Auch bei der Kündigung eines Bauvertrags kann die Zustandsfeststellung im Rahmen der Beweissicherung entscheidend sein – etwa als Grundlage für die Abrechnung oder zur Bewertung bereits erbrachter Leistungen.

Mögliche Fragestellungen

Wer kann beauftragen – und wer darf ausführen

Ein Beweissicherungsverfahren kann sowohl von Gerichten, als auch von privaten oder öffentlichen Auftraggebern in Auftrag gegeben werden.
Grundsätzlich darf jeder Sachverständige eine Beweissicherung durchführen – doch nur das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird von Gerichten als neutraler Beweis anerkannt.

 Wichtig: Ein „selbst ernannter Gutachter“ gilt im Verfahren meist nur als Parteivertreter, nicht als objektive Instanz.
Daher empfiehlt es sich, auf vereidigte Sachverständige zu setzen, deren Gutachten rechtlich Bestand haben.

Rechtliche Aspekte und Zugang zum Objekt

Die Durchführung einer Beweissicherung kann in bestimmten Fällen auch gerichtlich angeordnet werden.
Bei Weigerung einer Partei kann das Gericht die Duldung der Begutachtung – bis hin zu Bauteilöffnungen – erzwingen (§ 144 ZPO).

Im Privatbereich gelten jedoch Einschränkungen. Ein Zutritt ohne Genehmigung kann als Hausfriedensbruch gewertet werden.
Daher ist es ratsam, vorab das Einverständnis der Eigentümer oder Mieter einzuholen.
Optimal ist es, diese Personen bei der Begutachtung anwesend zu haben und sie im Gutachten als Zeugen zu benennen.

Typische Einsatzbereiche

Ich führe Beweissicherungen regelmäßig auch bei umfangreichen Straßenbauprojekten durch – inklusive ganzer Straßenzüge und angrenzender Privatflächen.
Dabei dokumentiere ich Risse, Setzungen und sonstige Vorschäden präzise – fotografisch, messtechnisch und textlich nachvollziehbar.

Qualität statt Schnellverfahren

Eine Beweissicherung ist keine Discounter-Dienstleistung.
Billige Pauschalangebote ohne Kenntnis des tatsächlichen Aufwands sind oft nicht seriös und gefährden die Beweisqualität.
Nur eine sorgfältige, unabhängige und fachlich fundierte Dokumentation schützt Sie nachhaltig – ob vor Gericht oder in der Versicherung.

Ich führe Beweissicherungen auf Wunsch auch am Wochenende oder an Feiertagen durch, wenn Ihr Objekt unter der Woche nicht zugänglich ist.