Koordination gemäß Baustellenverordnung

- SiGeKo -

Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Auf Baustellen besteht ein hohes Unfall- und Gesundheitsrisiko. Gemäß § 4 BaustellV haben Bauherren als Veranlasser eines Bauvorhabens für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu sorgen und die Maßnahmen nach § 2 und § 3 Abs. 1 BaustellV zu veranlassen.
Diese Pflicht beinhaltet auch die Bestellung geeigneter Koordinatoren, sofern der Bauherr – mangels eigener Fachkenntnisse – die Aufgaben des Koordinators (vgl. RAB 30 „Geeigneter Koordinator“) nicht selbst wahrnehmen kann.

Unterstützung durch erfahrene SiGeKo-Leistungen

Bereits in der Planungsphaseund während der Bauausführung unterstütze ich Sie als SiGeKo mit meinen Empfehlungen, Unfallgefahr zu reduzieren. Insbesondere mit der Aufgabe, die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu koordinieren und zu überwachen.

Kompetente Beratung mit langjähriger Erfahrung

Ich berate Sie kompetent, bedarfsgerecht und wirtschaftlich bei der Vermeidung oder Minimierung von Gefahren. Profitieren Sie hierbei von meinen über 20 Jahren Berufserfahrung in der Baudurchführung: